Einladung zur Mitgliederversammlung

06.11.2019

Aufstellung des CDU-Bewerbers für die Bürgermeisterwahl für die Kommunalwahl 2020 in Bergisch Gladbach

An die in Bergisch Gladbach zur Kommunalwahl wahlberechtigten CDU-Mitglieder

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 13. September 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen statt. Nach einer (einmalig) langen Wahlperiode von sechs Jahren sind alle Wahlberechtigten dann aufgerufen, an der Bürgermeisterwahl, der Kreistagswahl- und der Stadtratswahl teilzunehmen.

Als Partei ist es unsere Aufgabe, geeignete Bewerber aufzustellen. Wie Sie alle wissen, hat unser Bürgermeister Lutz Urbach entschieden, sich nach dann elf Jahren im Amt neuen Herausforderungen zu stellen. Wir bedauern einerseits seinen Entschluss, können diesen andererseits aber auch nachvollziehen und wünschen ihm für seine Zukunft schon heute alles Gute.

Der Parteivorstand hat bereits im Frühjahr eine Findungskommission, die neben mir aus meinen Stellvertretern Birgit Bischoff und Dr. Oliver Schillings und unserem Fraktionsvorsitzenden Dr. Michael Metten besteht, ins Leben gerufen. Wir haben unzählige Gespräche mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten geführt. Wir sind jedem Hinweis und jeder Bewerbung nachgegangen und haben gleichzeitig auch verschiedene Personen gezielt angesprochen. Wir haben – Stand heute – zwei Bewerber gefunden, die bereit sind, für das Bürgermeis-teramt für die CDU zu kandidieren. Beide gehören derzeit der CDU-Fraktion als Ratsmitglieder an:

Natürlich sind weitere Vorschläge und Bewerbungen – auch auf der Versammlung – noch möglich. Sie haben also die (Aus-)Wahl, wer für uns in die Bürgermeisterwahl gehen soll. Sie können beide Bewerber gerne bis zur Versammlung ansprechen, befragen und einladen.

Wir wählen unseren Bewerber für das Bürgermeisteramt auf unserer nächsten Mitgliederversammlung, zu der ich Sie herzlich einlade. Sie findet statt am:

Mittwoch, dem 6. November 2019 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Bergischer Löwe, Spiegelsaal (3. OG)
Konrad-Adenauer-Platz, 51465 Bergisch Gladbach

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Regularien
    a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
    b) Wahl eines Versammlungsleiters
    c) Genehmigung der Tagesordnung
    d) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
    e) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigenden Niederschriften
    f) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahlen der Bewerber, die Festlegung ihrer Reihenfolge und die Bestimmung von Ersatzbewerbern in geheimer Abstimmung erfolgt sind
    g) Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für die nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschläge
  3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung
  4. Bericht des Vorsitzenden Thomas Hartmann
  5. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren
  6. Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl
  7. Verlesen und Genehmigung der Niederschriften nach dem Muster der KWahlO
  8. Verschiedenes
  9. Schlusswort und Ende der Veranstaltung

Bitte beachten Sie auch die unten abgedruckten wichtigen Hinweise!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hartmann
Vorsitzender

PS: Anfang März 2020 werden wir eine weitere Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Ratsbewerber veranstalten. Zusätzlich nominieren wir dort auch unserer zehn Kreistagskandidaten, die auf einem Kreisparteitag Ende März 2020 dann offiziell aufgestellt werden. Zu allen diesen Veranstaltungen erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig vorher schriftliche Einladungen.


Hinweise:

  1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
  2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
  3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
  4. An der Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl können nur teilnehmen:
    1. Mitglieder unseres CDU-Stadtverbandes, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Stadtgebiet Bergisch Gladbach) wahlberechtigt sind,
    2. sonstige Mitglieder der CDU Deutschlands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Stadtgebiet Bergisch Gladbach) wahlberech-tigt sind, aber einem anderen Parteiverband außerhalb des Wahlgebiets angehören.
  5. Wahlberechtigt ist, wer am Versammlungstag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehö-rigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Ver-sammlung im Wahlgebiet (=Stadtgebiet Bergisch Gladbach) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets (=Gemeindegebiet) hat.
    Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.