Laut Geschäftsordnung der CDU Bergisch Gladbach ist der Parteiausschuss das zweithöchste Gremium zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung. Dem Parteiausschuss gehören an: - Der Vorstand des Stadtverbandes
- die Vorsitzenden der Ortsverbände oder deren Stellvertreter/innen
- die Vorsitzenden der Vereinigungen oder deren Stellvertreter/innen
- die Vorsitzenden der Arbeitskreise oder deren Stellvertreter/innen
- die dem Stadtverband angehörigen Abgeordneten von Bundestag und Landtag
- die/der Vorsitzende der Kreistagsfraktion, sofern dem Stadtverband angehörend, anderrnfalls ein Vertreter/ eine Vertreterin der Kreistagsmitglieder/innen aus dem Stadtverband
- im Bedarfsfalle können Gäste durch den Vorsitzenden geladen werden.
Vorsitzender des Parteiausschusses ist der Parteivorsitzende, im Verhinderungsfalle ein Stellvertreter. Der Parteiausschuss ist zuständig für - die regelmäßige Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Stadtverbandes
- die Vorbereitung der Jahreshauptversammlung des Stadtverbandes
- die Koordinierung der Arbeit der Ortsverbände, Vereinigungen und Arbeitskreise.
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